Startseite Altgeräte und Batterieverordnung
Altgeräte und Batterieverordnung
Wichtiger Hinweis:
Wir verkaufen Batterien und Akkus, oder auch Geräte in denen Akkus oder Batterien enthalten sind. Daher sind wir nach der Batterieverordnung (BattV) gesetztlich verpflichtet. Sie auf folgendes hinzuweisen.
Sie sind zur Rückgabe von Akkus und oder Batterien gesetzlich verpflichtet. Die Akkus oder Batterien dürfen nicht einfach über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können diie leeren aufgebrauchten Akkus oder Batterien zur Entsorgung an uns zurück schicken oder entsorgen diese kostenlos in den dafür vorgesehenen Abgabestellen, z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen.
Die unten aufgeführten Bilder mit den entsprechenden chemischen Schadstoffen gehören nicht in die Mülltonne, daher sind diese mit einem Kreuz für "Nein" versehen.
Die Abkürzungen bedeuten, "Cd"= Cadmium, "Li"= Lithium, "Li-ion"= Lithium Ionen, "Ni"= Nickel, "Mh"= Metallhydrid, "Pb"= Blei, "Zi"= Zink, "Hg"= Quecksilber.
Nähere Information bekommen Sie im Beipackzettel oder in der Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanleitung.
ALTGERÄTE-ENTSORGUNG / BATTERIEGESETZ (BATTG)
Elektro- und Elektronikgeräte Entsorgung | Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
4. Datenschutzhinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
